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Landleben am Vilser Holz

Gepflegt leben

Tag der offenen Tür
in der Tagespflege
11 bis 16 Uhr
3. Juni 2018
„Ich bin gerne hier!“
– Weil es uns wichtig ist, wo wir leben oder arbeiten!

Pflege nach Bedarf

Unser Haus liegt am Rande des Vilser Holzes mit einem wohltuenden Blick auf die Natur. Wir bieten unseren Bewohnern ein Zuhause, in dem sie sich wohl und sicher fühlen.

Rund 60 Plätze verteilt auf drei Wohnebenen stehen für die stationäre Pflege und die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Eine gute ärztliche Versorgung im Hause ist durch im Ort niedergelassene Allgemeinmediziner und Fachärzte gewährleistet.

Unsere Mitarbeiter sind qualifiziert, respektvoll und einfühlsam im Umgang mit alten, pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Ein wertschätzender und toleranter Umgang gehört für uns zu den Grundwerten unseres Berufes und zu dem Leitbild unserer Einrichtung.

In unserer hauseigenen Küche wird täglich frisch gekocht – zwei Mittagsgerichte, aus denen gewählt werden kann. Morgens und abends treffen sich alle Bewohner im großen Speisesaal zum gemeinsamen Buffet. Denn Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen!

Gern informieren wir Sie telefonisch oder persönlich und beantworten Ihre Fragen rund um unsere Angebote.

Aktuelles und weitere Impressionen unserer Einrichtung finden Sie auch auf Facebook!



Vollstationäre Pflege

Die Vollstationären Pflege wendet sich an ältere Menschen, die wegen ihrer eingeschränkten Fähigkeiten pflegebedürftig sind. In hellen, freundlichen Einzel- und Doppelzimmern, werden Bewohner je nach ihrem persönlichen Bedarf betreut, versorgt und gepflegt. Ziel ist es die Selbstständigkeit zu fördern und zu erhalten. Eigene Möbel und das geliebte Haustier sind in Einzelzimmern willkommen.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mit unserer Kurzzeit- und Verhinderungspflege entlasten wir Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Der kurzzeitige Aufenthalt bewirkt oft eine positive Veränderung durch die intensive fachliche Beratung, Anleitung und Betreuung. Auch die Begegnung oder der Austausch mit anderen Menschen wird oft als Bereicherung empfunden.

Leben mit Demenz

Auf Bewohner mit einer Demenzerkrankung sind wir besonders eingestellt. Wir arbeiten nach der anerkannten Methode der Integrativen Validation. Etwas zu vergessen, zu verwechseln oder sich in Zeit und Raum zu verirren gehört zu uns wie das Gefühl verstanden, gestützt und wertgeschätzt zu werden. Alle Mitarbeiter sind entsprechend geschult und besitzen die nötige Empathie.

Tagespflege

Unser Tagesablauf bietet Struktur und Abwechslung gleichermaßen. So erfahren unsere Besucher Orientierung, Sicherheit, Unterhaltung, Betreuung und soziale Kontakte. In den gemütlichen Aufenthalts- und Ruheräumen wird jeder Gast in seinen Bedürfnissen unterstützt. Ein tägliches Erlebnis für die Sinne ist die Landlebenküche, in der stets frisch gekocht und gebacken wird.

Unser Team ist ein WIR!

Sonja Klusmann als Pflegedienstleitung, Birgit Falldorf als Geschäftsführerin und Nicole Kemker als Einrichtungsleitung (von links) stehen zusammen mit den Bereichsleitungen und allen Mitarbeitern für die Belange der Senioren, ihren Angehörigen aber auch für die Kollegen ein.

Im Landleben am Vilser Holz wird Wert auf eine fachliche, kompetente, freundliche & empathische Pflege und Betreuung sowie Beratung gelegt.
Feste Ansprechpartner, kompetente Entscheidungsträger, langjährige Beschäftigte und verbindliche Strukturen zeichnen unseren Arbeitsalltag aus. So können WIR als Team ein zuverlässlicher Partner für Sie sein, kommen Sie zu uns und überzeugen sich selbst.

bpa Logo

Landleben ist Mitglied im bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

kununu

Wir sind auf kununu.

Fragen & Antworten

Pflegestufe und Pflegegrad?

Aus den 3 Pflegestufen sind seit 1.1.2017 5 Pflegegrade geworden. Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) begutachtet Sie auf Ihren Antrag hin und stellt die Hilfebedürftigkeit bzw. die Pflegebedürftigkeit mittels eines Fragenkataloges und Punktesystems fest. Sollten Sie die Kriterien der Pflegebedürftigkeit erfüllen, bekommen Sie nach der Begutachtung einen der 5 Pflegegrade schriftlich mitgeteilt.

Welchen Pflegegrad benötige ich um in ein Pflegeheim zu ziehen?

Wenn Sie den Pflegegrad 2 bis 5 anerkannt bekommen haben, bezahlen Sie bei uns einen Eigenanteil und bekommen die volle finanzielle Unterstützung Ihrer Pflegekasse für die stationäre Vollzeit Pflege. Was Sie das im Einzelzimmer * kostet sehen Sie unten stehend oder in der PDF Pflegekostentabelle:

Pflegegrad / Entgelt im Monat Erstattung Pflegekasse Eigenanteil
2 / 3.248,55 € 770,00 € 2.478,55 €
3 / 3.740,44 € 1.262,00 € 2.478,44 €
4 / 4.253,63 € 1.775,00 € 2.478,63 €
5 / 4.483,60 € 2.005,00 € 2.478,60 €
(* Doppelzimmerplätze sind gut 95,00 Euro im Monat günstiger) Der kalendertägliche Eigenanteil für Bewohner in dem Pflegegrad 1 beträgt 46,96€, der kalendertägliche Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) in den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt 40,17€.

Ab Januar 2022 bezuschusst die Pflegekasse den EEE nach §43c SGB XI. Je nach dem wie lange der Pflegebedürftige schon in einem Pflegeheim vollstationär lebt, bekommt er bis zu 70% Leistungszuschlag auf die pflegebedingten Kosten. Somit verringert sich der Eigenanteil dann noch einmal um den jeweiligen Betrag.

Was kann ich tun, wenn mein eigenes Geld nicht ausreicht, um den Eigenanteil zu bezahlen?

Sie können sich an das für Sie zuständige Sozialamt wenden und sich dort beraten lassen um ggf. einen Antrag zur Hilfe für die Heimkosten zu beantragen. Wir sind Ihnen bei einer Aufnahme in unserem Hause auch dabei gerne behilflich. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass wir Sie nicht über Freigrenzen oder Unterhaltspflicht von Angehörigen und ähnlich gelagerte Themen beraten können.

Welche Entlastung bedeutet das Pflegeunterstützungs-und -entlastungsgesetz (PUEG 2023) für stationäre Aufenthalte ?

Das bereits Ende 2022 angekündigte Pflegeentlastungsgesetz ist nun am 05. April 2023 im Bundeskabinett beschlossen worden. Das geplante Gesetz trägt den Namen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz PUEG 2023. Es soll unter anderem mehr Geld für Pflegesachleistungen und Pflegegeld geben und das Recht auf Pflegeunterstützungsgeld wird erweitert. Finanziert werden sollen diese und andere Neuerungen durch eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung.

Erhöhung der Leistungszuschläge für die stationäre Pflege
Eine Unterbringung im Pflegeheim ist meist mit hohen Kosten verbunden. Um die Eigenanteile der Pflegekosten für Pflegeheimbewohnende zu reduzieren, wurden bereits zum 01. Januar 2022 Leistungszuschläge eingeführt, die nach Aufenthaltsdauer gestaffelt sind.
Je länger ein Bewohner im Pflegeheim wohnt, desto höher sind die Leistungszuschläge. Diese Zuschläge werden nun zum 01. Januar 2024 um fünf bis zehn Prozent erhöht.(*)

Diese Erhöhung der Leistungszuschläge zum Pflegekosten-Eigenanteil für Pflegeheimbewohnende bedeutet konkret:
Aufenthalt
(Dauer)
Staffelung
(01.06.2022)
Neue Staffelung
(ab 01.01.2024)
0-12 Monate 5% 15%
13-24 Monate 25% 30%
25-36 Monate 45% 50%
Mehr als 36 Monate 70% 75%
*Quellenangabe: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2023): Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG)(letzter Abruf am 06.04.2023)

Der Abzug Ihrer Eigenanteile erfolgt automatisch und verlässlich über unser Heimkostenabrechnungsprogramm. Sie müssen bei uns nichts weiter dafür tun!

Muss ich mehr bezahlen, wenn ich / mein Angehöriger pflegebedürftiger wird?

Ab 2017 gilt für Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 ein einheitlicher Eigenanteil. Auch bei steigender Pflegebedürftigkeit bleibt der jeweils selber zu tragende Anteil an den Pflegekosten unverändert. Höhere Kosten trägt dann die Pflegeversicherung.

Was ist Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Hierbei handelt es sich um eine Leistung für Pflegebedingte Aufwendungen Ihrer Krankenkasse, wenn Sie keinen Pflegegrad haben, aber nach einer Erkrankung noch nicht wieder zu Hause selbstständig leben können (SGB XI § 39) oder um eine Leistung Ihrer Pflegekasse bei einem anerkannten Pflegegrad von 2-5 in Höhe von 1774,00 pro Jahr. Unter Umständen bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse zusätzlich noch die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro pro Jahr zugesagt. Die privat zu zahlenden Kosten der Unterkunft, Verpflegung und der Investitionskosten können mit dem Entlastungsbeitrag von 125 € monatlich von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Was ist Tagespflege für Senioren?

In Anlehnung an §41 des Sozialgesetzbuchs Elf (SGB XI) werden Tagespflege und Nachtpflege folgendermaßen definiert: Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

Viele Angehörigen kümmern sich um ihre betreuungs- oder pflegebedürftigen Partner, Eltern oder Großeltern, wenn sie mehr und mehr Unterstützung im Alltag brauchen. Berufstätige können ihre Angehörigen aber oft nur in ihrer Freizeit versorgen und machen sich daher Sorgen, dass sich während ihrer Arbeitszeit oft niemand um ihre Angehörigen kümmert. Sie befürchten, dass sich in der Zeit ihrer Abwesenheit die betroffenen Angehörigen nicht ausreichend selbst versorgen – also genug essen und trinken – oder ihren Tag nicht mehr selbstständig strukturieren können. Deshalb suchen berufstätige Angehörige für ihre pflege- oder betreuungsbedürftigen Familienmitglieder geeignete Betreuungsangebote für den Tag. Viele pflegebedürftige Menschen wohnen alleine, sind ganz auf sich gestellt und bekommen ein oder zweimal täglich Besuch vom ambulanten Pflegedienst. Wenn sie Hilfe beim Toilettengang benötigen, können sie damit aber nicht bis zum Besuch einer Pflegekraft warten. Auch für sie ist eine durchgehende Betreuung am Tag, wie sie die Tagespflege bietet, ideal.

Tagespflege ist eine Alternative für Senioren, die betreuungsbedürftig sind, aber weiterhin in ihrem heimischen Umfeld wohnen und ihre Lebensumstände nicht grundsätzlich ändern wollen. Sie halten sich tagsüber in der Tagespflegeeinrichtung auf und sind abends bzw. nachts wieder in ihrer bekannten Umgebung. Es ist das perfekte Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Pflege.

Es ist gesetzlich geregelt, dass man zusätzlich zur häuslichen Pflege auch die Tagespflege von der Pflegekasse finanziert bekommt. Nur ein ganz kleiner Teil ist vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Fragen Sie uns gerne nach Ihren persönlichen Möglichkeiten.

Welche Angebote des Service Wohnen gibt es in der Bergstraße 9c?

Unser Service Wohnen am Vilser Holz bietet den Menschen im Alter eine Möglichkeit selbständig und eigenverantwortlich in einer eigenen Wohnung zur Miete zu leben. Zusätzlich kann die medizinische Versorgung durch externe Anbieter mit einem 24h Notruf und/oder ein ambulanter Pflegedienst gesichert werden. Handwerkliche- und haushaltsnahe Dienstleistungen können im Rahmen der Serviceleistung von uns vermittelt werden. Stundenweise ist eine Hausdame vor Ort, die für Ihre Fragen da ist und Ihnen organisatorische Hilfestellung geben kann. Des Weiteren kümmert sich die Hausdame um ein abwechslungsreiches Betreuungsprogramm.

Der Service Wohnpark liegt direkt am Waldgebiet “Vilser Holz“, der mit seiner Museumseisenbahn, seinem Kneipp Wassertrettbecken, dem beheizten Wiehe Freibad und den herrlichen Sonntagskonzerten im Kurpark zu überzeugen weiß. Zu Fuß zu erreichen sind Krankengymnasten, Ergotherapeuten und ein Allgemeinmediziner. Auf dem Gelände kommt einmal die Woche ein Lebensmittelwagen zum Einkaufen. Unsere stationäre Pflegeeinrichtung und unsere Tagespflege sind auf dem Gelände zu finden und können in vielen Pflegesituationen bevorzugt in Anspruch genommen werden.

Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da!

Telefon 04252 39 3-0
info@landleben-vilsen.de



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Telefax 04252 3 93-10 00
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